Freiwilligendienste stärken – Planungssicherheit, Teilhabe und Anerkennung sichern
Die Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag für Teilhabe, Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit sie auch künftig für viele junge Menschen offenstehen und ihr Potenzial entfalten können, fordern die verbandlichen Zentralstellen ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz. Es soll die Finanzierung dauerhaft sichern, Plätze ausbauen und die Rahmenbedingungen für Freiwillige und Träger verbessern.
Die Diskussion über eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht und die Wiedereinsetzung eines Zivildienstes wirft grundlegende Fragen für die Zukunft der Freiwilligendienste auf. Mit dem geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz soll das Verhältnis zwischen einem neuen Zivildienst und dem Bundesfreiwilligendienst geregelt werden. Noch offen ist, wie die Jugendfreiwilligendienste – insbesondere FSJ, FÖJ und IJFD – einbezogen werden.
Jugendfreiwilligendienste sind unverzichtbar
Freiwilligendienste sind zivilgesellschaftlich verankert und genießen bei jungen Menschen und in der Gesellschaft eine hohe Akzeptanz. Sie stärken soziale Infrastruktur, demokratisches Gemeinwesen und gesellschaftliche Resilienz. Gleichzeitig ermöglichen sie jungen Menschen, Verantwortung zu übernehmen, berufliche Perspektiven zu entwickeln und wichtige Erfahrungen für ihre Bildungs- und Lebenswege zu sammeln.
Damit diese Wirkung erhalten und weiter ausgebaut werden kann, braucht es aus Sicht der verbandlichen Zentralstellen ein eigenständiges Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz. Dieses muss neben dem Bundesfreiwilligendienst auch die Jugendfreiwilligendienste und die internationalen Dienste in den Blick nehmen.
Was sich ändern muss
Im Mittelpunkt stehen verlässliche Rahmenbedingungen für Freiwillige und Träger. Dazu gehören insbesondere:
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eine dauerhaft gesicherte und auskömmliche Finanzierung,
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die Aufhebung der Fördermitteldeckelung und der Ausbau von Freiwilligenplätzen,
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eine höhere Förderung der pädagogischen Begleitung,
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ein staatlich bezuschusstes höheres Taschengeld,
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kostenfreie Mobilität für Freiwillige durch die Anerkennung des Freiwilligenausweises als Deutschlandticket,
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bessere Anrechnungsmöglichkeiten auf Ausbildungszeiten, Pflichtpraktika und Wartesemester,
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gleichberechtigte Zugänge unabhängig von Herkunft, Geschlecht, finanziellen Möglichkeiten, Behinderung oder Aufenthaltsstatus.
Für die pädagogische Begleitung wird eine Anhebung der Bundesförderung in den Inlands-Freiwilligendiensten auf bis zu 400 Euro und im Internationalen Jugendfreiwilligendienst auf bis zu 700 Euro gefordert. Außerdem sollen unter anderem Öffentlichkeitsarbeit, Information und Beratung, Bewerbungs- und Vermittlungsarbeit sowie Ehemaligenarbeit als förderfähige Bestandteile berücksichtigt werden.
Chancengerechtigkeit und Anerkennung verbessern
Ein Freiwilligendienst muss für junge Menschen aus unterschiedlichen sozialen und finanziellen Situationen gleichermaßen erreichbar sein. Deshalb braucht es zusätzliche finanzielle Unterstützung, beispielsweise in Form eines steuer- und sozialversicherungsfreien Stipendiums, das möglichst bürokratiearm ausgezahlt werden kann.
Auch die Anerkennung im Bildungs- und Ausbildungssystem soll verbessert werden. Gefordert wird unter anderem, einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst grundsätzlich als praktischen Teil der Fachhochschulreife anzuerkennen. Außerdem sollen Freiwilligendienste bei Wartesemestern länderübergreifend einheitlich berücksichtigt werden: Sechs Monate sollen als zwei, zwölf Monate als vier Wartesemester zählen.
Darüber hinaus sollen Freiwillige mit eigener Haushaltsführung bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit Bezieherinnen und Beziehern von Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld gleichgestellt werden.
Bund und Länder gemeinsam in der Verantwortung
Die Umsetzung eines Freiwilligendienste-Stärkungsgesetzes kann nur gelingen, wenn Bund und Länder gemeinsam handeln. Der Bund ist insbesondere bei der dauerhaften Finanzierung, der Förderung der pädagogischen Begleitung und der Anerkennung der Dienste gefordert. Die Länder müssen sich unter anderem an Taschengeldzuschüssen beteiligen und einheitliche Regelungen für die Anerkennung in Bildungs- und Ausbildungssystemen schaffen.
Wichtig ist außerdem, dass Menschen ohne deutschen Pass und Menschen mit Behinderung gegenüber Zivildienstleistenden nicht benachteiligt werden. Ein bereits absolvierter oder aktuell geleisteter Freiwilligendienst muss umfassend auf einen Wehr- oder Zivildienst angerechnet werden.
Träger können politische Entscheidungen mitgestalten
Träger und Einsatzstellen verfügen über konkrete Zahlen, Erfahrungen und Geschichten aus der Praxis. Sie können sichtbar machen, wie viele Freiwillige in einer Region tätig sind, welche Einsatzfelder sie abdecken und welchen Beitrag sie für das Gemeinwesen leisten.
Für Gespräche mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern empfiehlt es sich, die eigene Betroffenheit konkret zu beschreiben, regionale Zahlen aufzubereiten und Stimmen von Freiwilligen, Einsatzstellen und Ehemaligen einzubeziehen. Kurze Praxisbeispiele können zeigen, welche Folgen soziale Hürden, steigende Mobilitätskosten, ein niedriges Taschengeld oder fehlende Anerkennung haben.
Ebenso wichtig sind klare Forderungen, direkte Gespräche mit Abgeordneten, regionale Öffentlichkeitsarbeit und ein kontinuierliches Nachfassen. Die zentrale Botschaft lautet: Ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz schafft Planungssicherheit, stärkt Chancengerechtigkeit und macht Freiwilligendienste für junge Menschen attraktiver.
Jetzt gemeinsam handeln
Die Jugendfreiwilligendienste sind ein Erfolgsmodell der Zivilgesellschaft. Ihr Potenzial kann weiter entfaltet werden, wenn Bund und Länder die Dienste jetzt gemeinsam stärken. Ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz ist deshalb der folgerichtige Schritt, um die Dienste zukunftssicher, zugänglich und gesellschaftlich wirksam zu gestalten.